
Der Nationalrat hat Ende Juni mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ein Doppelbudget für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Dabei soll das Bundesdefizit durch ein haushälterisch straffes, aber sozial ausgewogenes Doppelbudget 2025/26 deutlich reduziert werden.
Inhaltsverzeichnis
Schuldenbremse unter Druck – trotz Konsolidierung
Im Bundesfinanzgesetz 2025 sind Einnahmen von 105,1 Mrd. Euro und Ausgaben von 123,2 Mrd. Euro vorgesehen. Damit entsteht ein Minus von 18,1 Mrd. Euro, das 3,68 Prozent des BIP (Maastricht: 3 Euro) entspricht. Für 2026 prognostiziert man Einnahmen von 107,6 Mrd. Euro bei Ausgaben von 125,9 Mrd. Euro, was zu einem Defizit von 18,3 Mrd. Euro oder rund 3,5 Prozent führt. Ein EU-Verfahren droht.
Union, SPÖ und NEOS argumentieren, das Doppelbudget 2025/26 ermögliche eine haushaltskonsolidierte Steuerung – ohne wesentliche Einschnitte bei Bildung, Arbeitsmarkt oder Gesundheit. Zentral seien hingegen neue Einnahmen aus Banken- und Energieabgaben sowie eine zielgerichtete Förderung statt Gießkannenpolitik.
Kritik der Oppositionsparteien
Trotz des Konsolidierungsparadigmas kommt Kritik aus der Opposition: FPÖ-Chef Herbert Kickl nannte das Vorhaben einen „gigantischen Belastungshammer“ für die Bevölkerung. Die Grünen wiederum bemängeln Prioritäten, insbesondere im Umwelt- und Sozialbereich – Klima‑ und Familienleistungen litten zu stark.
Gesundheitsbudget: Zaghafter Rückgang – kräftiger Aufschwung
Für den Gesundheitsbereich gibt der Bund 2025 zunächst 2,84 Mrd. Euro aus – ein Rückgang um 110,4 Mio. Euro (–3,7 Prozent) gegenüber 2024. 2026 steigt das Budget dann auf 3,22 Mrd. Euro (+13,3 Prozent) an, maßgeblich getragen von einem neuen Gesundheitsreformfonds (500 Mio. Euro), finanziert durch höhere Beiträge von Pensionisten. Dieser Fonds zielt auf bessere Patientenversorgung, kürzere Wartefristen, Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Gesundheitsbereich – weg von kurzfristiger Symptombekämpfung hin zu nachhaltiger Budgetsteuerung.
Finanzausgleich, Krankenanstalten & psychosoziale Angebote
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden:
- 2025: 948 Mio. Euro (plus 83 Mio. Euro)
- 2026: 974 Mio. Euro (plus 26 Mio. Euro)
für gesundheitspolitische Strukturmaßnahmen bereitgestellt. Die Krankenanstalten erhalten Zweckzuschüsse in Höhe von 931 Mio. Euro (2025) und 965 Mio. Euro (2026). Angesichts steigender psychischer Belastung in der Bevölkerung wird der Ausbau psychosozialer Versorgung mit rund 16 Mio. Euro (2025) und 21 Mio. Euro (ab 2026) weiter forciert.
Kontext & Folgen für Ärzte
Das Doppelbudget 2025/26 bringt nicht nur finanzpolitische Weichenstellungen, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die tägliche Arbeit von Ärzten. Insbesondere der neue Gesundheitsreformfonds und die geplanten Strukturmaßnahmen bergen sowohl Herausforderungen als auch Gestaltungsspielräume:
- Finanzdruck: Trotz Anhebung bleibt das Defizitziel abseits des Maastricht-Korridors – EU‑Defizitverfahren stehen im Raum.
- Reformfonds: Der Gesundheitsreformfonds signalisiert strukturelle Neuausrichtung – Ärzte müssen sich auf neue Formen der Mittelverteilung und Ergebnisorientierung einstellen.
- Digitalisierung und Wartezeiten: Ressourcen aus dem Fonds sollen gezielt in digitale Prozesse und Wartezeitreduzierung fließen. Das kann Praxen und Kliniken entlasten – oder zusätzliche Anforderungen an Qualität und Dokumentation stellen.
- Psychosoziale Versorgung: Ausbau bietet Chancen für psychotherapeutische und beratende Ärzte – zugleich steigt der Druck auf Überweisungs- und Koordinationsstrukturen.
Ausblick und Empfehlungen
Die gesundheitspolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen der kommenden Jahre verlangen ein aktives Mitdenken und Mitgestalten durch die Ärzteschaft. Um die Chancen des Doppelbudgets 2025/26 bestmöglich zu nutzen, sind strategisches Handeln und gezielte Kooperation gefragt.
- Budgetüberwachung im Gesundheitsbereich: Ärzte sollten den Einsatz und die zielgerichtete Verwendung der Fonds‑Mittel beobachten – insbesondere Transparenz in Verteilung und Kontrolle. Kritiker, z. B. FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak, monieren mangelnde Kontrolle über den Fonds.
- Digitalisierung aktiv gestalten: Mit Mitteln aus dem Fonds werden Digitalinitiativen unterstützt. Ärzte sind gefordert, eigene digitale Strategien zu entwickeln und Vorschläge zur Umsetzung einzubringen.
- Psychosoziale Versorgung stärken: Die gezielten Mittel für psychosoziale Projekte und Wartezeitverkürzung bieten Ansatzpunkte für interdisziplinäre Kooperation und Ausbau von Versorgungsnetzwerken.
- Beteiligung am Finanzausgleich: Ärzteorganisationen wie Ärztekammer und Primärversorgungsnetzwerke sollten auf Bundes- und Landesebene am Finanzausgleich mitwirken. Ziel ist eine möglichst effektive Mittelverwendung.
Das Doppelbudget 2025/26 setzt auf Schuldenabbau bei gleichzeitigem Invest in zentrale Zukunftsfelder. Für Ärzte ergeben sich Chancen und Pflichten: Reformfonds, Digitalisierung und psychosoziale Versorgung verlangen aktive Mitgestaltung und strategische Vernetzung – maßgeblich im Sinne einer modernen, patientenorientierten Gesundheitsversorgung.