
Das Jahr 2026 steht im österreichischen Gesundheitswesen im Zeichen politischer Ruhe, finanzieller Herausforderungen und strukturpolitischer Weichenstellungen. Ohne Bundes‑ oder Landtagswahlen bestehen günstige Voraussetzungen, Gesundheitsreformen 2026 voranzutreiben. Zugleich mahnen Wirtschafts‑ und Fiskalexperten substantielle Konsolidierungsmaßnahmen an.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Gesundheitsausblick 2026
- 500 Mio. Euro Gesundheitsfonds (2026–2030): Fokus auf Primärversorgung, Prävention und sektorenübergreifende Angebote.
- Klinisch-psychologische Behandlungen erstmals Kassenleistung; Verträge mit BÖP abgeschlossen.
- Diagnosekodierung im niedergelassenen Bereich ab Sommer 2026 verpflichtend.
- Digitaler Eltern-Kind-Pass und längere ELGA-Speicherung: neue Standards in Dokumentation und Zugriff.
- Erweiterter Versicherungsschutz für Lebensgefährten in Elternkarenz – ohne Haushaltsnachweis
Politischer Kontext und Reformdruck
2026 ist in Österreich ein „wahlfreies Jahr“. Diese Phase politischer Kontinuität soll genutzt werden, um Reformen im Gesundheits‑, Pflege‑ und Sozialbereich umzusetzen, ohne von Wahlkampf‑Dynamiken überlagert zu werden. Der Fiskalrat betont allerdings, dass ohne zusätzliche Maßnahmen das Ziel, das Budgetdefizit bis 2028 auf unter 3 Prozent des BIP zu senken, gefährdet bleibt. Besonders im Gesundheitswesen sieht er Handlungsbedarf – etwa bei Spitals‑ und Versorgungsstrukturen.
Gesundheitsreformfonds: Finanzierungsschwerpunkte 2026–2030
Ende 2025 hat der Nationalrat den neuen Gesundheitsfonds beschlossen, der von 2026 bis 2030 jährlich rund 500 Mio. EUro bereitstellt.
Eckpunkte des Fonds:
- Drei Sondertöpfe bei ÖGK, SVS und BVAEB.
- Zweckbindung zur Stärkung der Versorgung: Ausbau von Primärversorgungszentren (PVZ); Präventionsmaßnahmen und sektorenübergreifende Leistungen.
- Finanzierung über geänderte Mechanismen bei den Krankenversicherungsbeiträgen der Pensionisten (Überleitungen aus gesetzlichen Zuzahlungen).
Für ärztliche Praxis und Versorgung bedeutet dies: Mehr Budgetspielraum für neue Versorgungsmodelle und koordinierte Primärversorgung – mit konkreten Auswirkungen für Vertragsgestaltung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Strukturförderung.
Leistungsausweitungen und Versorgungszugänge
Einige gesundheitspolitische Entscheidungen haben direkte Konsequenzen für die ärztliche Tätigkeit:
Klinisch‑psychologische Behandlung als Kassenleistung
Ab 2026 stehen österreichweit vollfinanzierte kassenvertragliche Leistungen in klinisch‑psychologischer Versorgung zur Verfügung. Die ÖGK, SVS und BVAEB haben entsprechende Verträge mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologen (BÖP) abgeschlossen – mit jährlich rund 120.700 Therapieeinheiten (Finanzierung bis zumindest 2029 gesichert).
Praxisrelevanz:
- Erhöhte Nachfragepotenziale in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
- Neue Kooperationsoptionen zwischen Ärzten und klinisch‑psychologischer Versorgung.
Gesundheitsreformen 2026: Administrative und digitale Neuerungen
2026 bringt mehrere organisatorische Anpassungen, die insbesondere den Praxisalltag betreffen:
Rezeptgebühren und Arzneimittelkostendeckel
- Die Rezeptgebühr bleibt unverändert bei 7,55 Euro.
- Die Kostenobergrenze für Rezeptgebührenbefreiungen wird schneller erreicht – vor allem pensionierte Patienten werden entlastet.
ELGA und Eltern‑Kind‑Pass
- Digitalisierung des Eltern‑Kind‑Passes: Ab 1. Oktober 2026 werden Schwangerschaften ausschließlich digital erfasst; ab März 2027 gilt dies für alle Geburten.
- ELGA‑Daten werden künftig 30 Jahre statt 10 Jahre abrufbar sein.
Diagnosekodierung im niedergelassenen Bereich
- Ab Frühjahr 2026 wird die Diagnosekodierung eingeführt, mit scharfer Umstellung im Sommer nach einer Übergangsphase.
Praxisrelevanz: Diese Änderungen erhöhen den Dokumentations‑ und Datenverwaltungsaufwand. Gleichzeitig eröffnen sie Chancen für verbesserte Versorgungsqualität, einheitliche Kodierungsstandards und bessere Nutzung von ELGA‑Daten im Versorgungsmanagement.
Soziale Aspekte – Versicherung und Familienleistung
Ein Fortschritt in der sozialen Absicherung betrifft Krankenversicherung für Lebensgefährten in Elternkarenz: Der bisher erforderliche Nachweis eines gemeinsamen zehnmonatigen Haushalts entfällt für Partner, die sich der Kindererziehung widmen.
Fazit für Ärzte: Mehr Menschen profitieren ausgedehnter von Versicherungsschutz – was organisatorische und abrechnungstechnische Anpassungen im Praxisbetrieb notwendig machen kann.
Häufige Fragen
- Was sind die zentralen Ziele der Gesundheitsreformen 2026?
- Welche Auswirkungen haben die Gesundheitsreformen 2026 auf den ärztlichen Alltag?
- Welche Rolle spielt die Primärversorgung bei den Gesundheitsreformen 2026?
- Warum sind die Gesundheitsreformen 2026 gerade für niedergelassene Ärzte relevant?
Die Gesundheitsreformen 2026 zielen darauf ab, die Primärversorgung zu stärken, präventive Leistungen auszubauen und Versorgungsstrukturen effizienter zu organisieren, um langfristig Qualität und Finanzierbarkeit des Systems zu sichern.
Die Gesundheitsreformen 2026 bringen neue organisatorische Anforderungen wie Diagnosekodierung und digitale Dokumentation, eröffnen aber gleichzeitig zusätzliche Möglichkeiten durch Förderungen und neue Versorgungsmodelle.
Im Rahmen der Gesundheitsreformen 2026 gilt die Primärversorgung als zentraler Hebel, um Patienten besser zu steuern, Spitalsambulanzen zu entlasten und interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern.
Die Gesundheitsreformen 2026 betreffen niedergelassene Ärzte besonders, weil sie neue Abrechnungs‑, Dokumentations‑ und Kooperationsstrukturen etablieren, die direkt in den Praxisbetrieb eingreifen.
Welche langfristige Bedeutung haben die Gesundheitsreformen 2026 für das Gesundheitssystem?
Die Gesundheitsreformen 2026 markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer stärker koordinierten, digital unterstützten und präventionsorientierten Versorgung mit nachhaltiger Finanzierung.













