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praktischArzt Magazin Ausblick: Das bringt das Jahr 2025 für das Gesundheitswesen

Ausblick: Das bringt das Jahr 2025 für das Gesundheitswesen

Ausblick 2025 Gesundheitswesen
Zuletzt aktualisiert: 24.01.2025
Themen: Krankenhausmanagement, Praxismanagement
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Der Ausblick 2025 zeigt: Im österreichischen Gesundheitswesen stehen in diesem Jahr wieder viele Änderungen an. Sowohl Ärzte als auch Patienten müssen sich an einige Neuerungen gewöhnen. Unter anderem steigt die Rezeptgebühr und es ist ein EU-weites Verbot für Amalgamfüllungen in Kraft getreten. Es gibt allerdings auch gute Nachrichten: So soll sich die Medikamentenversorgung verbessern und Spitäler bekommen zusätzliche Gelder.

Ausblick 2025: Wichtige Änderungen im Überblick

Eine der wichtigsten Änderungen vorweg: 2025 werden die im Vorjahr beschlossenen zusätzlichen Gelder für Spitäler freigegeben. Weitere Gelder fließen in den Ausbau von Primärversorgungseinheiten, ins Impfprogramm sowie in digitale Gesundheitsangebote. Weitere wichtige Änderungen im Überblick:

Rezeptgebühr steigt

Für Patienten steigt die Rezeptgebühr von bislang 7,10 auf 7,55 Euro. Der Mindestkostenanteil für Heilberufe wird von 40,40 auf 43 Euro angehoben.

Neue Beitragsgrundlage

Die Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt in diesem Jahr 6.977,40 Euro, das entspricht 526,79 Euro im Monat. Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu der Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist, liegt bei 6.450 Euro im Monat.

EU-weites Amalgamverbot

Auch Zahnfüllungen werden für Patienten 2025 teurer. Mit Jahresbeginn ist nämlich ein EU-weites Verbot von quecksilberhaltigen Amalgamfüllungen in Kraft getreten. Komplett von den Krankenkassen übernommen werden nun nur noch die weniger haltbaren Zahnzementfüllungen, Füllungen aus Keramik oder Alkasit müssen privat gezahlt werden. Eine Ausnahme stellt lediglich das Vorarlberg dar, wo es eigene Abrechnungsübereinkommen gibt.

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Für Patienten mit ME/ CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / das Chronische Fatigue Syndrom), deren Fallzahl im Laufe der Corona-Pandemie stark gestiegen ist, nehmen heuer die ersten Anlaufstellen ihren Betrieb auf – zunächst im Bundesland Salzburg, weitere Einrichtungen dieser Art stehen allerdings in Aussicht. Gespräche laufen unter anderem in Wien.

Medikamentenversorgung: Bevorratsverordnung tritt in Kraft

Zum 21. April 2025 tritt eine Bevorratsverordnung in Kraft, mit der die Medikamentenversorgung verbessert werden soll. Die Verordnung verpflichtet die pharmazeutische Industrie dazu, einen österreichweiten, vier Monate abdeckenden Bedarf an Schmerzmitteln und wichtigen Antibiotika vorrätig zu halten.

Verpflichtende Diagnosecodierung

Eine relevante Neuerung für Ärzte: 2025 soll für Kassenärzte die Pflicht zur Diagnosecodierung kommen. Für Wahlärzte ist es ab 2026 so weit. Bild- und Laborbefunde werden künftig ebenfalls in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert. Außerdem erhalten weitere Berufsgruppen Zugriff auf ELGA, darunter Mitarbeiter im Rettungsdienst sowie der Gesundheitshotline 1450. Patienten können sich nach wie vor auf Wunsch von der ELGA abmelden

Faxverbot für Gesundheitsdaten

Umstellen müssen sich Ordinationen, die noch Faxe an Patienten und Kollegen verschicken. Wie eine Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes festlegt, gilt seit Anfang des Jahres nämlich ein Faxverbot für sensible personenbezogene Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören. Die Datenübertragung per Fax ist nicht sicher genug und damit nicht datenschutzkonform.

Ausblick 2025: Auswirkungen der Regierungsbildung

Unklar ist noch, wie sich die Landtagswahlen in Wien und dem Burgenland sowie die Regierungsbildung auf Bundesebene auf die Gesundheitspolitik auswirken werden. So wie es aussieht, könnte die von Türkis-Blau auf den Weg gebrachte Sozialversicherungsreform ein Stück weit zurückgenommen werden. Im Gespräch sind zudem eine Termingarantie für Ärzte, ein gemeinsames Ministerium für Gesundheit und Pflege sowie weitere Maßnahmen im Bereich Prävention.

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Redaktion
Sebastian Ofer
Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 30.01.2025
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