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praktischArzt Magazin Famulatur im Medizinstudium: Voraussetzungen, Regelungen & Ablauf

Famulatur im Medizinstudium: Voraussetzungen, Regelungen & Ablauf

Famulatur Medizinstudium
Zuletzt aktualisiert: 05.09.2024
Themen: Famulatur
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In Österreich müssen im Rahmen des Studiums der Humanmedizin zwölf Wochen Famulatur absolvieret werden. Zu den sogenannten Pflichtfamulaturen zählen die Famulatur in der Inneren Medizin und die in der Allgemeinmedizin bzw. Primärversorgung. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Regelungen und Ablauf im folgenden Artikel.

Famulatur: Beschreibung und Dauer

Eine Famulatur ist ein für Studierende der Humanmedizin vorgeschriebenes Praktikum, in welchem die Studierende praktische Erfahrungen im Krankenhaus sowie in einer Praxis erlangen. Dabei werden sie mit der ärztlichen Patientenversorgung im stationären sowie ambulanten Bereich vertraut.

Inhaltsverzeichnis

  1. Famulatur: Beschreibung und Dauer
  2. Famulatur: Voraussetzungen
  3. Allgemeine Regelungen
  4. Tätigkeiten in der Famulatur

In Österreich sind im Rahmen der klinischen Ausbildung zwölf Wochen Famulatur erforderlich. Mindestens acht Wochen, davon vier Wochen in dem Fachgebiet der Inneren Medizin, sollen noch vor dem dritten Studienabschnitt absolviert werden. Die eventuell restlichen vier Wochen der Praktika sind noch vor Eintritt des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) abzuleisten.

Im Hinblick auf die Fachdisziplinen gibt es sowohl verpflichtende als auch frei wählbare Disziplinen: Zu den sogenannten Pflichtfamulaturen zählen die Famulatur in der Inneren Medizin und die in der Allgemeinmedizin bzw. Primärversorgung.

Famulatur: Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für österreichische Studierende der Humanmedizin zu erfüllen, damit eine Famulatur frühestens absolviert werden kann: Erfolgreiche Ablegung der ersten summativen integrierten Prüfung (SIP 1).

Erfolgreiche Ablegung der Lehrveranstaltungen:

  • „Ärztliche Gesprächsführung A“
  • „Ärztliche Grundfertigkeiten“
  • „Physikalische Krankenuntersuchung“
  • „Famulaturpropädeutikum“ (3. und 4. Semester)

Die erste Famulatur findet somit nach dem Ende des zweiten Jahres der Humanmedizinstudiums statt. Sie kann an einer Einrichtung nur anerkannt werden, wenn diese mindestens zwei bzw. vier Wochen durchgeführt wird und in der vorlesungsfreien Zeit bzw. an diesen Tagen, an denen keine Pflichtveranstaltungen stattfinden, erfolgt.

Vor der ersten Famulatur sollte jede/r Studierende einen Hepatits-A- und -B-Impfschutz vorweisen können. Eine Pflichtfamulatur entspricht einem Credit Point bzw. ist mit 25 bis 30 Arbeitsstunden gleichzusetzen. Attestierte Fehlzeiten können bis zu einem Ausmaß von 20 Prozent der Gesamtzeit genehmigt werden.

Pflichtfamulatur: Innere Medizin

Noch vor Eintritt in den dritten Studienabschnitt muss man, bevorzugt in Österreich, für mindestens vier Wochen eine Famulatur im Fachgebiet der Inneren Medizin absolvieren. Eine Famulatur an einer Abteilung für Innere Medizin ist auch an Famulaturspitälern in EU-Mitgliedsstaaten, inklusive Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, gestattet.

Pflichtfamulatur: Allgemeinmedizin und/oder Primärversorgung

Neben dem Fachgebiet der Inneren Medizin (mind. vier Wochen) sind die Studierende der Humanmedizin in Österreich verpflichtet, eine Famulatur in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin oder einer Einrichtung der Primärversorgung (Unfall- und Notfallchirurgie sowie eine internistische oder chirurgische Erstaufnahme) zu absolvieren.

Auch diese Pflichtfamulatur soll bevorzugt in Österreich stattfinden, allerdings besteht auch hier die Möglichkeit der Famulatur bei jedem niedergelassenen Arzt und jeder niedergelassenen Ärztin für Allgemeinmedizin/Einrichtung der Primärversorgung im EU-Ausland (inkl. Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein).

Prinzipiell ist es auch möglich die Pflichtfamulatur zu splitten, sodass man zwei Wochen in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin und zwei Wochen an einer Einrichtung der Primärversorgung ableistet.

Frei wählbare Famulaturen

Studierende der Humanmedizin dürfen für die verbleibenden vier Wochen die Fachdisziplin/en frei wählen und können entscheiden, ob sie das Praktikum in einer Disziplin (vier Wochen) oder in zwei Disziplinen (je zwei Wochen) absolvieren. Es empfiehlt sich, chirurgische Fächer zu wählen.

Allgemeine Regelungen

Für die Famulatur reicht in der Regel eine formlose Bewerbung. Ein Anruf oder eine E-Mail in der Wunschabteilung oder der Abteilung, welche dafür zuständig ist, ist manchmal schon ausreichend. Nach einer kurzen Vorstellung nennt man den Zeitraum, wann man gerne famulieren möchte.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten in der Famulatur in Österreich sind von 8 Uhr bis 13 Uhr. Sofern Frühbesprechungen um 7.30 Uhr starten, ist auch ein Arbeitsbeginn von 7.30 Uhr möglich.

In einigen anderen Krankenhäusern genügt es manchmal, wenn man als Famulant/in um 9 Uhr erscheint. In Österreich ist eine Arbeitszeit von fünf Stunden die Norm. Damit eine Famulatur angerechnet werden kann, ist ein Nachweis von 50 Stunden in zwei Wochen erforderlich.

Mutterschutz

Das Absolvieren einer Famulatur ist während einer Schwangerschaft und Stillzeit – zum Schutz von Mutter und Kind – nicht gestattet.

Tätigkeiten in der Famulatur

Folgende Tätigkeiten darf man ausführen:

  • Erhebung der Anamnese
  • Peripher venöse Blutabnahme
  • intramuskulärer und subkutaner Injektionen
  • Braunülen legen (peripher venöser Zugang)
  • Patientenakten studieren
  • Diagnosen interpretieren
  • Unterstützung bei der Patientenbetreuung
  • Unterstützung bei der körperlichen Untersuchung
  • Schreiben von Arztbriefen

Darüber hinaus variieren die Aufgabenbereiche in Abhängigkeit der jeweiligen Fachrichtung, in welcher die Famulatur absolviert wird, sodass noch weitere Tätigkeiten hinzukommen können. Beispiele hierfür sind: Assistenz im OP, das Nähen von Wunden oder die Ultraschalluntersuchung unter ärztlicher Aufsicht.

Häufige Fragen

  1. Was ist eine Famulatur?
  2. Eine Famulatur ist ein für Studierende der Humanmedizin vorgeschriebenes Praktikum, in welchem die Studierenden praktische Erfahrungen im Krankenhaus sowie in einer Praxis erlangen und mit der ärztlichen Patientenversorgung im stationären sowie ambulanten Bereich vertraut gemacht werden sollen. In Österreich sind im Rahmen der klinischen Ausbildung zwölf Wochen Pflichtfamulatur erforderlich.

  3. Wann findet die Famulatur im Medizinstudium statt?
  4. Österreichische Studierende der Humanmedizin können mit der Famulatur frühestens nach erfolgreicher Ablegung der ersten summativen integrierten Prüfung (SIP 1) beginnen. Zudem müssen zusätzlich bestimmte Lehrveranstaltungen erfolgreich abgelegt werden. Die erste Famulatur findet nach dem Ende des zweiten Jahres statt.

  5. In welchem Fach sollte man die erste Famulatur machen?
  6. Österreichischen Studierenden der Humanmedizin wird empfohlen, zuallererst die „notwendigen“ Famulaturen, d.h. die erste Famulatur im Fachgebiet der Inneren Medizin abzuleisten. In Österreich sind im Rahmen der klinischen Ausbildung zwölf Wochen Pflichtfamulatur erforderlich. Mindestens acht Wochen, davon vier Wochen in dem Fachgebiet der Inneren Medizin, sollen noch vor dem dritten Studienabschnitt absolviert werden.

  7. Wird man während der Famulatur bezahlt?
  8. In der Regel findet während einer Famulatur keine Vergütung statt. Es gibt aber auch Ausnahmen.

  9. Wie bewirbt man sich für die Famulatur?
  10. Ein Anruf oder eine E-Mail in der Wunschabteilung oder der Abteilung, welche für die Famulaturen zuständig ist, ist manchmal schon ausreichend. Nach einer kurzen Vorstellung nennt man den Zeitraum, wann man gerne famulieren möchte.

  11. Welche Tätigkeiten muss man während der Famulatur ausführen?
  12. Je nach Fachdisziplin variieren die Tätigkeiten in einer Famulatur. Im Allgemeinen zählen zu den auszuführenden Tätigkeiten unter anderem Erhebung der Anamnese, Peripher venöse Blutabnahme, intramuskuläre und subkutane Injektionen, Legen von Braunülen, Patientenakten studieren, Diagnosen interpretieren, Unterstützung bei der Patientenbetreuung und körperlichen Untersuchungen, Schreiben von Arztbriefen.

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Veröffentlicht am: 12.02.2024
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