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praktischArzt Magazin Telefonische Krankschreibung wieder möglich? Wir klären auf

Telefonische Krankschreibung wieder möglich? Wir klären auf

Telefonische Krankschreibung Wieder Möglich
Zuletzt aktualisiert: 29.08.2022
Themen: News
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Ist die telefonische Krankmeldung wieder möglich oder nicht? Bei dieser Frage herrscht momentan Verwirrung. Das Gesundheitsministerium und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lassen verlauten, dass sich Patienten und Patientinnen nur im Falle einer COVID-Infektion und bei Corona-Verdacht telefonisch krankschreiben lassen können. Nach Angaben der Ärztekammer zufolge soll die telefonische Krankschreibung jedoch wieder bei allen Erkrankungen möglich sein. Wie verhält es sich nun? Wir klären auf.

Inhaltsverzeichnis

  1. Krankmeldung per Telefon nur bei Corona
  2. Krankschreibung per Telefon bei allen Erkrankungen möglich
  3. Missbrauch eher unwahrscheinlich
  4. Wie sollten sich Patienten aktuell verhalten?

Krankmeldung per Telefon nur bei Corona

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie war es für Patienten vorübergehend möglich, von zu Hause aus eine Krankschreibung telefonisch einzuholen. Durch diese Sonderregelung sollte das Ansteckungsrisiko in der Arztpraxis so gering wie möglich gehalten werden. Aus diesem Grund wurden für einen beschränkten Zeitraum auch Krankmeldungen über Online-Arztpraxen ermöglicht. Der ÖKG zufolge hat diese Maßnahme deutlich zum Rückgang der Infektionszahlen durch das Corona-Virus beigetragen. Auch Ärzte und Ärztinnen bewerteten die Maßnahme positiv, wie wir bereits in unserem Beitrag “Telefonische Krankmeldung – Wie geht es weiter?” berichtet haben. Patienten schätzten, dass sie sich nicht krank auf den Weg in die Praxis machen mussten und ihnen lange Wartezeiten erspart blieben.

Zusammen mit der Maskenpflicht lief allerdings auch die Option der telefonischen Krankschreibung zum 1. Juni 2022 aus – zumindest zeitweise. Seit dem 1. August 2022 ist es nämlich wieder möglich, sich nach einer Meldung per Telefon eine Krankschreibung des Arztes einzuholen. Verwirrung herrscht allerdings in der Frage, bei welchen Krankheiten dies erlaubt ist.

Das Gesundheitsministerium beharrt darauf, dass eine ärztliche Krankschreibung grundsätzlich einen persönlichen Patientenkontakt voraussetzt. Ein Telefongespräch reicht nach Ansicht des Ministeriums nicht aus. Die wiedereingeführte telefonische Krankmeldung gelte daher nur für Erkrankungen, die sich auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückführen lassen. Bei einer bestehenden Infektion oder bei Verdacht können sich Patientinnen und Patienten also telefonisch bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin melden, bei allen anderen Erkrankungen müssen sie persönlich in der Praxis vorstellig werden. Das stellt allerdings keine Veränderung der bisherigen Gegebenheiten dar. Auch von Juni bis August konnten sich Patienten mit COVID-Symptomen über das Telefon krankschreiben lassen.

Krankschreibung per Telefon bei allen Erkrankungen möglich

Die Ärztekammer widerspricht der Aussage des Gesundheitsministeriums. In einer Aussendung rät sie Patienten, sich nicht verwirren zu lassen. Eine telefonische Krankschreibung sei weiterhin bei allen Erkrankungen möglich. Dafür spricht, das einige Bundesländer diese Art der Krankmeldung durch telemedizinische Regeln im Gesamtvertrag nie beendet haben. Das ist zum Beispiel in Wien der Fall. Darüber hinaus obliege es grundsätzlich dem Arzt, die Arbeitsfähigkeit der Patienten festzustellen – falls möglich, eben auch über das Telefon. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, geht davon aus, dass Ärzte mit dieser Aufgabe sehr verantwortungsvoll umgehen. Immerhin würden sie ihre Patienten am besten kennen und könnten so auch telefonisch beurteilen, wann eine Krankschreibung nötig sei.

Die telefonische Krankmeldung ist nach Ansicht der Ärztekammer eine wichtige Maßnahme, um eine Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen zu vermeiden. Ist doch ein Besuch in der Arztpraxis notwendig, rät sie zur vorherigen telefonischen Anmeldung. Außerdem gelte in der Arztpraxis weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Telefonische Krankschreibung: Missbrauch eher unwahrscheinlich

Gemeinsam mit der Ärztekammer fordert auch die Arbeitnehmerseite in der ÖGK, dass die telefonische Krankschreibung bei allen Krankheiten möglich sein soll. Ein Argument dagegen kommt von der Wirtschaftskammer (WKO): Die Arbeitgebervertretung befürchtet, dass die Option zur telefonischen Krankmeldung dem Missbrauch Vorschub leistet und es gesunden Arbeitnehmern erleichtert, sich ohne Grund krankschreiben zu lassen.

Eine Auswertung der tatsächlichen Krankmeldungen lässt allerdings darauf schließen, dass Missbrauch eher unwahrscheinlich ist. Zwischen Jänner und März 2022 haben sich pro Woche rund 250.000 Personen krankschreiben lassen. Das sind deutlich weniger als im Vergleichszeitraum vor Beginn der Pandemie. Damals lag die Zahl der Krankmeldungen bei rund 300.000 pro Woche, wie die ÖGK bekanntgab. In der letzten Juli-Woche 2022 verzeichnet die Gesundheitskasse 206.000 Krankmeldungen, ungefähr so viele wie in der Zeit vor der Corona-Pandemie.

Telefonische Krankschreibung – Wie sollten sich Patienten aktuell verhalten?

Welche Regelung gilt nun offiziell für telefonische Krankschreibungen und wie sollten sich Patienten verhalten? Grundsätzlich ist die Aussage des Gesundheitsministeriums zu beachten. Ob noch auf die telefonische Krankschreibung bei allen Krankheiten umgeschwenkt wird, wie es die Ärztekammer und die Arbeitnehmerseite der ÖGK fordern, ist derzeit unklar. Patienten, die sich krank fühlen, sollten sich vor einer Konsultation jedoch ohnehin telefonisch in der Arztpraxis anmelden. Bei einem Gespräch können Ärzte dann feststellen, ob eine persönliche Konsultation notwendig und sinnvoll ist oder nicht.

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Veröffentlicht am: 13.09.2022
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