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Selbstständigkeit: So kommen Ärzte/-innen an eine Kassenstelle

Selbstständigkeit: So kommen Ärzte/-innen an eine Kassenstelle

Niedergelassene Ärzte/-innen, die ihre Leistungen in Österreich gemäß Gesamtvertrag mit den Krankenkassen abrechnen möchten, benötigen eine sogenannte Kassenstelle. Doch wie erfährt man, wo eine passende Stelle als Vertragsarzt/-ärztin frei ist? Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung gibt es in diesem Artikel.

Das Krankenkassensystem in Österreich

Das österreichische Krankenkassensystem hat seinen Ursprung in Hilfsvereinen, die Patienten/-innen im Krankheitsfall eine Geldleistung zahlten. Ende des 19. Jahrhunderts erfolge die erste gesetzliche Regelung zur Krankenversicherung. Seitdem können Einwohner/innen Österreichs Verträge mit einer Krankenkasse ihrer Wahl schließen und haben anschließend Anrecht auf kostenlose ärztliche Behandlungen – vorausgesetzt, die Ärzte/-innen haben ihrerseits einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse abgeschlossen.

Zunächst mussten Ärzte/-innen ihre Verträge mit jeder Krankenversicherung einzeln aushandeln. Mit der Novelle des Kassenarztrechts im Jahr 1917 wurde ein einheitlicher Vertrag geschaffen, der für alle Kassen gilt. Damit stieg auch der Einfluss der Ärztekammer bei der Vergabe freier Kassenstellen.

Kassenstellen – ausgeschrieben über die Landesärztekammern

Als Kassenarzt/-ärztin niederlassen kann sich nur, wer eine freie Vertragsarztstelle erhält. Wie viele freie Stellen verfügbar sind, richtet sich nach den Stellenplänen der einzelnen Bundesländer. Die Vergabe erfolgt abgestimmt auf den regionalen Bedarf und richtet sich unter anderem nach der Einwohnerzahl, der regionalspezifischen Nachfrage nach ärztlichen Leistungen, der Pendlerzahl sowie weiteren Kriterien. Ob und wo neue Vertragsarztstellen vergeben und gegebenenfalls geschaffen werden, entscheidet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gemeinsam mit den Landesärztekammern.

Kassenplanstellen werden meist frei, wenn ein/e Arzt/Ärztin in Pension geht. Die bisherigen Kassenärzte/-innen haben bei der Vergabe der Stellen kein Mitspracherecht. Es empfiehlt sich jedoch, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um sich über die mögliche Übernahme von Ordinationsräumen, Inventar und Beschäftigten zu informieren.

Für gewöhnlich gelten die ausgeschriebenen Vertragsarztstellen für alle Kassen. Hin und wieder kommt es jedoch vor, dass niedergelassene Ärzte/-innen ihren Vertrag mit der ÖGK kündigen, aber ihre Verträge mit kleineren Krankenkassen aufrechterhalten. In diesem Fall wird nur der Vertrag mit der ÖGK ausgeschrieben. Für weitere Krankenkassen ist man dann als Wahlarzt/-ärztin tätig.

Ausgeschrieben werden freie Kassenarztstellen auf den Webseiten der Landesärztekammer. Dort finden interessierte Ärzte/-innen auch die jeweils geltenden Bewerbungsfristen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen. Für gewöhnlich wird zumindest ein Nachweis über die Berufsberechtigung verlangt. Ärzte/-innen können sich entweder direkt bewerben oder sich in die Interessenliste ihrer Landesärztekammer aufnehmen lassen.

Direkte Bewerbung auf eine Ausschreibung

Sind freie Vertragsarztstellen ausgeschrieben, können Ärzte/-innen sich direkt auf diese bewerben. Die Bewerbung ist an die zuständige Landesärztekammer zu richten. Die nötigen Bewerbungsformulare werden in der Regel online bereitgestellt.

Interesse bei der Landesärztekammer anmelden

Steht gerade keine freie Kassenstelle zur Verfügung oder möchte man grundsätzlich Interesse anmelden, kann man sich in die Interessentenliste der zuständigen Landesärztekammer eintragen lassen. Das kann Vorteile bei der späteren Vergabe bringen.

Vergabe nach Punktesystem

Kassenstellen sind begehrt, auf eine Stelle gibt es daher meist mehrere Bewerber/innen. Um eine faire und transparente Vergabe zu gewährleisten, erfolgt diese nach einem Punktesystem. Grundlage bildet die vom Gesundheitsministerium erlassene Reihungskriterien-Verordnung. Wie viele Punkte ein/e Bewerber/in erhält, hängt unter anderem von der Berufserfahrung, fachlichen Zusatzqualifikationen und der Zahl der bisherigen Bewerbungen auf Kassenplanstellen ab.

Während die Grundstruktur des Punktesystems bundesweit geregelt ist, bleibt die genaue Ausgestaltung den Bundesländern überlassen. Wer sich auf eine Vertragsarztstelle bewerben möchte, sollte sich daher vorab bei der zuständigen Landesärztekammer über das Punktesystem informieren.

Weisen mehrere Bewerber/innen das Maximum an möglichen Punkten auf, setzen die ÖKG und die Landesärztekammer eine sogenannte Hearingkommission ein und laden Ärzte/-innen zum persönlichen Gespräch. Die Hearingkommission befragt Bewerber/innen unter anderem über ihre Qualifikationen, ihre Berufserfahrung und ihre Pläne für die Ordination.

Der Weg in die Gruppenpraxis

Neben Vertragsstellen für Einzelordinationen werden auch Kassenplanstellen in Gruppenpraxen ausgeschrieben. Während Inhaber/innen einer Einzelordination kein Mitspracherecht bei der Vergabe ihrer Kassenstelle haben, sieht dies bei Gruppenpraxen anders aus. Schließlich arbeiten hier mehrere Gesellschafter/innen zusammen, da sollten neu hinzukommende Kollegen/-innen natürlich möglichst gut ins Team passen.

Haben Bewerber/innen den Zuschlag von ÖGK und Landesärztekammer erhalten, folgen daher weitere Gespräche und Verhandlungen mit den übrigen Gesellschaftern/-innen. Kommt es dabei zu keiner Einigung, erhält man auch keine Anteile an der Gruppenpraxis.

Redaktion
Sebastian Ofer
Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 17.05.2023
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin, Karriere, Oberarzt/-ärztin

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