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praktischArzt Magazin Wahlärzte: eCard-Pflicht fixiert

Wahlärzte: eCard-Pflicht fixiert

E Card Pflicht AT
Zuletzt aktualisiert: 06.05.2024
Themen: News
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Mit der Novelle der Sozialversicherungsgesetze hat die Bundesregierung die eCard-Pflicht für Wahlärztinnen und Wahlärzte festgeschrieben. Bereits ab dem 1. Juli 2024 müssen Wahlärzte Honorarnoten auf elektronischem Wege an die Krankenversicherungsträger übermitteln. Während die Wiener Ärztekammer diese Neuregelung grundsätzlich begrüßt, kritisiert sie auch, dass noch zahlreiche Unklarheiten bestehen.

Verpflichtende Anbindung an eCard-Infrastruktur

Die Gesetzesnovelle verpflichtet ab 1. Jänner 2026 alle freiberuflich tätigen Ärzte in Österreich dazu, die Infrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte und den eImpfpasses zu nutzen sowie eine ELGA-Anbindung herzustellen (§ 49 ÄrzteG). Weiterhin besteht die Pflicht, ELGA-Gesundheitsdaten im entsprechenden System zu erheben und zu speichern. Von dieser Regelung sind auch Wahlärzte betroffen.

Bereits zum 1. Juli 2024 tritt die Verpflichtung in Kraft, Honorarnoten elektronisch an die Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Die Kostenerstattung, der Kostenersatz und die Kostenzuschüsse an Patienten sind an die elektronische Übermittlung gekoppelt. Den Datensatz für die Honorarnoten geben die Sozialversicherungen vor. Ein derartiges System gibt es mit WAHonline bereits seit mehreren Jahren in Tirol, auf freiwilliger Basis für nicht-vertragsärztliche Ordinationen. Ob der bundesweit verwendete Datensatz dem von WAHonline entspricht, steht allerdings noch nicht fest.

Das ist nicht die einzige Unklarheit, welche die Gesetzesnovelle offen lässt. Die Ärztekammer Wien kritisiert, dass die Neuregelung Patienten und Ärzte verunsichere. So möchten zum Beispiel viele Patienten ihre Daten nicht weitergeben. Das müssen sie allerdings auch nicht: Die Gesetzesnovelle stellt klar heraus, dass die Übermittlung der Honorarnoten durch die behandelnden Mediziner stets der Zustimmung der Patienten bedarf. Stimmen Patienten der Übermittlung nicht zu, können sie ihre Honorarnoten wie gewohnt selbst bei den Krankenversicherungsträgern einreichen oder auch ganz auf die Abgabe verzichten.

Gesetzesnovelle sorgt für Unsicherheit in der Ärzteschaft

Bei der Ärzteschaft sorgt derweil für Unmut, dass der Gesetzgeber für die Pflicht zur elektronischen Honorarnoten-Übermittlung zwar Ausnahmen und Übergangsregelungen für Wahlärzte vorsieht, diese aber nicht klar ausformuliert. Lediglich von Ausnahmen im Sinne der „Verhältnismäßigkeit“ ist die Rede.

Kritik regt sich darüber hinaus am erneuten Vorstoß der SPÖ, Wahlärzte unter Androhung von Strafmaßnahmen für Leistungen verpflichten zu wollen. Die Wiener Ärztekammer hält dies für eine reine Symptombehandlung, welche die eigentlichen Probleme im Gesundheitssystem vernachlässige. Wie Johannes Steinhart, Präsident der Wiener und Österreichischen Ärztekammer, betont, würden sich die Wartezeiten für Patienten nicht verringern, wenn man Wahlärzte zum Angebot von Leistungen zwingt. Stattdessen brauche es eine Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems. Um mehr Kapazitäten zu schaffen, müsse der Kassenbereich attraktiver gestaltet und bedarfsgerecht finanziert werden, unter anderem durch eine Modernisierung und Verbesserung der Kassenverträge.

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Redaktion
Sebastian Ofer
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Chefredakteur
Veröffentlicht am: 08.05.2024
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