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praktischArzt Magazin Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Arzt

Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Arzt

Lohn Oder Gehaltsabrechnung Als Arzt
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2024
Themen: Gehalt
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Mit der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlung muss jeder Arzt und jede Ärztin eine monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung erhalten. Diese wird als Dokument in Textform oder in elektronischer Form mit Möglichkeit zum Ausdruck bereitgestellt. Hier gibt es Informationen zu Aufbau, Inhalt und den wichtigsten Abkürzungen für die erste Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Arzt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung?
  2. Inhalte und Aufbau
  3. Ermittlung von Brutto und Netto
  4. Die wichtigsten Abkürzungen

Was ist eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung?

Bei der Lohnabrechnung handelt es sich um ein Dokument, das Ärzte jeden Monat zum Zeitpunkt ihrer Lohnauszahlung erhalten. Das Dokument führt den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts auf. Es informiert die Arbeitnehmer über ihren Brutto- und Nettoverdienst, über Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen und sonstigen Vergütungen sowie über sämtliche Abzüge.

Zu unterscheiden ist zwischen einer Lohnabrechnung und einer Gehaltsabrechnung. Der Lohn bezeichnet ein festgelegtes, vertraglich vereinbartes Arbeitsentgelt auf Stundenbasis. Die Höhe des monatlichen Entgelts schwankt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Beim Gehalt handelt es sich dagegen um einen fixen Betrag, der zum Ende des Monats ausgezahlt wird, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Überstunden werden entweder zusätzlich ausbezahlt oder in Form von Urlaubstagen vergütet.

Mehr Informationen darüber, wie viel man als Arzt in Österreich verdient, haben wir in folgendem Artikel zusammengestellt: Arzt Gehalt – wie viel verdienen Ärzte in Österreich?

Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Arzt – Inhalte und Aufbau

Aus einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung müssen der Auszahlungsbetrag, dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei zu erkennen sein.

Für die Gliederung einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung gibt es keine formalen Vorgaben, der Aufbau ähnelt sich jedoch in den meisten Unternehmen. Üblicherweise bestehen Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus den folgenden Abschnitten:

  • allgemeine Angaben zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Auflistung aller Bezüge
  • Auflistung aller Abzüge
  • Informationsbereich mit allgemeinen Lohn- und Gehaltsinformationen, die deutlich machen, wie viel Netto vom Brutto übrigbleiben
  • eventuell Überweisungs- bzw. Kontodaten des Arbeitnehmers

Aus dem Dokument muss klar ersichtlich werden, welche Leistungen der Arbeitgeber bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt hat und wie sich der Nettolohn berechnet. Weiterhin gibt die Entgelt abrechnung Aufschluss über die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Betrieblichen Vorsorgekasse sowie zum Familienbonus Plus, einem Steuerabsetzungsbetrag für Arbeitnehmer mit Kindern. Bei einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist zudem die Angabe der geleisteten Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden verpflichtend. Darüber hinaus sind Urlaubs- und Krankheitstage aufzuführen.

Allgemeine Angaben

Im Kopf des Dokuments finden sich in der Regel die allgemeinen Angaben zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sogenannten Stammdaten. Diese umfassen die folgenden Informationen:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer und Personalnummer des Arbeitnehmers
  • Art der ausgeübten Tätigkeit
  • Datum des Beschäftigungsbeginns, bei Endabrechnungen auch Datum des Beschäftigungsendes

Im darauffolgenden Abschnitt sind weitere arbeitnehmerbezogene Daten aufgeführt. Dazu gehören die im Folgenden erklärten Bestandteile:

Anzahl der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitstage

Ist der Arbeitnehmer den ganzen Monat lang beschäftigt, muss er für 30 Tage Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Hätte er seine Beschäftigung Mitte des Monats aufgenommen, wären die geleisteten Arbeitstage anteilig berücksichtigt worden.

Freibeträge

In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung wird auch der Freibetrag gemäß Freibetragsbescheid des Finanzamts aufgeführt. Einberechnet werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der Beschäftigte reicht den Freibetragsbescheid beim Dienstgeber ein, der ihn bei der Abrechnung berücksichtigen muss.

Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag

Alleinerziehende und alleinverdienende Beschäftigte können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Dazu reichen sie das Formular E30 bei ihrem Dienstgeber ein. In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung wird dann die Anzahl der Kinder aufgeführt.

Pendlerpauschale

Beschäftigte können die Pendlerpauschale mittels Formular L34 bei ihrem Dienstgeber geltend machen.

Verwendungsgruppe und Beschäftigungsjahre

In Branchen, die einem Kollektivvertrag unterliegen, führt die Lohn- oder Gehaltsabrechnung die jeweilige Verwendungsgruppe auf. Die Verwendungsgruppe bildet die Grundlage für die kollektivvertragliche Bezahlung. Außerdem ist hier ersichtlich, wie viele Jahre sich der Beschäftigte im Betrieb befindet.

Tarifgruppe

Die Tarifgruppe macht deutlich, ob der Beschäftigte als Lehrling, Arbeiter oder Angestellter tätig ist.

Lohn- oder Gehaltsabrechnung: Ermittlung von Brutto und Netto

In den weiteren Abschnitten der Entgeltabrechnung wird ausgeführt, wie sich Brutto- und Nettoentgelt berechnen. Die Abrechnung besteht aus den folgenden Punkten:

1. Leistungen und Bezüge

Auflistung aller vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer erbrachten Leistungen. Dazu gehören laufende, einmalige und auch unregelmäßige Bezüge, unter anderem:

  • Lohn oder Gehalt
  • Sachbezüge (zum Beispiel Dienstwagen)
  • Zulagen für geleistete Überstunden
  • Nebenbezüge wie geldwerte Vorteile und steuerpflichtige Bestandteile von Personalnebenkosten, etwa Reisekosten oder Umzugskosten
  • Wertguthaben, etwa Einzahlungen auf ein Langzeitarbeitskonto
  • sämtliche weitere Zulagen und Zuschläge des Arbeitgebers

Das Bruttoentgelt als Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe aller vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen.

2. Direkt abgeführte Beträge

Auflistung aller vom Arbeitgeber direkt abgeführten Beträge, unter anderem:

  • Familienausgleichsfonds
  • Kommunalsteuer
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  • Betriebliche Vorsorgekasse

3. Abzüge durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge

Aus den Leistungen abzüglich der direkt abgeführten Beträge ergibt sich das lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Für die Berechnung des Nettoentgelts sind davon die im Namen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer abzuziehen.

Nachfolgend ist aufgeführt, welche Beiträge der Beschäftigte zur Sozialversicherung leistet. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:

  • Krankenversicherung: 3,87 %
  • Pensionsversicherung: 10,25 %
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0 %
  • Arbeiterkammerumlage: 0,5 %
  • Wohnbauförderung: 0,5 %

Beiträge zur Unfallversicherung und zur Insolvenz-Entgeltversicherung sind ausschließlich vom Dienstgeber zu leisten.

Aus dem Bruttogehalt minus den Abzügen für Sozialversicherung und Lohnsteuer ergibt sich das Nettogehalt. In einigen Fällen kann der tatsächliche Auszahlungsbetrag vom Nettogehalt abweichen, etwa wenn gewisse Posten vom Lohn abgezogen werden.

Ermittlung Brutto und Netto – Rechenbeispiel

Zur besseren Veranschaulichung ist folgend ein konkretes Rechenbeispiel zur Ermittlung des Brutto-/Nettolohns übersichtlich dargestellt.

LA-Nr. Bezeichnung Menge Satz Betrag BMG SV BMG LSt
1000 Gehalt 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 €
1600 Sachbezug PKW 320,00 € 320,00 €
2500 Diäten Inland fr. Betrag 100,00 €
3100 ÜStd.-Grundlohn 10 20,98 € 209,80 € 209,80 € 209,80 €
3110 ÜStd.ZS 50% fr. §68/2 10 10,49 € 104,90 € 104,90 € 104,90 €
9120 Freibetrag §68 (2) -86 €
9200 Steuerfrei §16 (SV-Beiträge) -781,61 €
Brutto 3.414,70 €
SV Beitrag lfd -658,61 € 3.634,70 €
LSt Beitrag lfd -363,45 € 2.704,39 €
Summe gesetzl. Abzüge 1.022,06 €
Netto 2.392,64 €
Auszahlung 2.392,64 €
BV Beitrag 55,61 € 3.634,70 €
Familienbonus+ 125,00 €

Lohn- oder Gehaltsabrechnung: Die wichtigsten Abkürzungen

Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung enthält einige Abkürzungen, die auf den ersten Blick zu Verwirrung führen können. Folgende Kürzel sollten Arbeitgeber und Beschäftigte kennen:

Abkürzung Bedeutung
AEAB / AE Alleinerzieherabsetzbetrag
AVAB / AV Alleinverdienerabsetzbetrag
BJ Betriebsjahr
BMGL Bemessungsgrundlage
BV Betriebliche Vorsorgekasse
Ersatzl. UrlaubsEntg. Ersatzleistung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses
FB Freibetrag
FLAF-Basis Familienlastenausgleichsfonds-Basis
KE 100% Krankenentgelt in Höhe von 100% des Entgelts
KE 50% Krankenentgelt in Höhe von 50% des Entgelts
Krankenent. EFZG Lg 100% Krankenentgelt für Lehrlinge nach Entgeltfortzahlungsgesetz
KFA Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten
lfd laufende Bezüge
LSt Lohnsteuer
Pend.P Pendlerpauschale
PK Pensionskasse
PV Pensionsversicherungsbeitrag
Stf Steuerfreibetrag
SV Sozialversicherungsbeitrag
SZ Sonderzahlung
Teilentg. Lg m Erst. Teilentgelt für Lehrlinge im Krankheitsfall (gekürztes Krankenentgelt)
ÜP / ÜStd. Überstunden
Werbek. Werbekosten
WFB Wohnbauförderungsbeitrag

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Veröffentlicht am: 20.01.2024
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