
Am 14. März 2024 wurden von Seiten des Bundesrates die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Facharztausbildung im Fachgebiet Allgemein- und Familienmedizin einstimmig befürwortet mit dem Ziel, den Beruf des Allgemeinmediziners in Österreich attraktiver zu gestalten und den Nachwuchs zu fördern. Der Beginn der neuen Ausbildung ist für Juni 2026 geplant.
Inhaltsverzeichnis
Facharzt Allgemein- und Familienmedizin – Die Weiterbildung im Überblick
Die allgemein- und familienmedizinische Facharztausbildung wird in der österreichischen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015 geregelt. Fachärzte für Allgemeinmedizin übernehmen insbesondere in ländlichen Gebieten die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung. Derzeit haben Allgemeinmediziner in Österreich jedoch ein signifikantes Nachwuchsproblem. Die neue Facharztausbildung soll den Beruf des Allgemeinmediziners attraktiver machen und mehr Absolventen für diese Fachrichtung gewinnen. Besonderes Augenmerk wird im Rahmen der novellierten Facharztweiterbildung auf die Lehrpraxis gelegt, die durch die neue Ausbildungsordnung deutlich verlängert wird. So sollen junge Ärzte in Ausbildung mehr Zeit haben, um wertvolle Erfahrungen im niedergelassenen Bereich zu sammeln. Darüber hinaus sollen auch Rotationen in Fachbereiche wie die Innere Medizin oder die Kinder- und Jugendheilkunde möglich sein. Mehr zum Tätigkeitsfeld künftiger Allgemein- und Familienmediziner hier:
Alles Wichtige zu Facharztrichtungen und Facharztausbildungen in Österreich:
- Überblick aller Facharztrichtungen
- Überblick internistische Sonderfächer
- Facharztausbildung in Österreich
Bisherige Ausbildungsdauer zum Arzt für Allgemeinmedizin
Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin war bisher auf insgesamt 42 Monate angelegt und gliederte sich wie folgt:
- 9 Monate Basisausbildung
- 33 Monate allgemeinärztliche Weiterbildung
Die Weiterbildung fand bisher zum Großteil im Krankenhaus statt. Am Ende der Ausbildung war darüber hinaus eine neunmonatige Lehrzeit in einer anerkannten Lehrpraxis, in einer Lehrgruppenpraxis oder in einem Lehrambulatorium vorgesehen.
Dauer der Facharztausbildung Allgemein- und Familienmedizin
Mit Einführung der neuen Facharztausbildung Allgemein- und Familienmedizin verlängert sich die Ausbildungsdauer wie in allen weiteren Facharztausbildungen in Österreich nun auf insgesamt fünf Jahre.
Die Ausbildung zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin gliedert sich dann wie folgt:
- 9 Monate Basisausbildung
- 33 Monaten Sonderfach-Grundausbildung
- 18 Monaten Sonderfach-Schwerpunktausbildung
Ab dem 1. Juni 2026 wird die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung zudem im Rahmen einer Übergangsphase schrittweise verlängert. Die genaue Ausbildungsdauer hängt vom Startzeitpunkt der Basisausbildung ab und gestaltet sich wie folgt:
- Beginn ab dem 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027: 6 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2027 bis 31. Mai 2028: 9 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2028 bis 31. Mai 2029: 12 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2029 bis 31. Mai 2030: 15 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2030: 18 Monate
Ab dem 1. Juni 2030 dauert die Facharztausbildung in Allgemeinmedizin und Familienmedizin nach der Übergangsphase schließlich insgesamt fünf Jahre.
Wer sich zum 01. Juni 2026 schon in Ausbildung zum Allgemeinmediziner befindet, hat die Möglichkeit auf den neuen Facharzt umzusteigen.
Facharzt Allgemein- und Familienmedizin – Inhalte der Sonderfach-Grundausbildung
Die Sonderfach-Grundausbildung im Bereich Allgemein- und Familienmedizin beinhaltet die folgenden Weiterbildungsabschnitte:
- Allgemein- und Familienmedizin (6 Monate)
- Innere Medizin (6 Monate)
- Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate)
- Orthopädie und Traumatologie (3 Monate)
- Neurologie (3 Monate)
- Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate)
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (3 Monate)
- Haut- und Geschlechtskrankheiten (3 Monate)
Sonderfächer
Darüber hinaus ist eines der folgenden Sonderfächer für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten zu absolvieren:
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Für Personen, die ihre Ausbildung im Sonderfach Allgemein- und Familienmedizin bis zum 31. Mai 2030 aufnehmen, sind die Fachgebiete Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in der oben genannten Mindestdauer als Pflichtfächer zu absolvieren.
Wahlfächer
Zudem müssen drei Wahlfächer von jeweils mindestens drei Monaten Dauer aus den folgenden Sonderfächern gewählt werden:
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
Sofern die Sonderfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfächer gewählt werden, sind in diesen Bereichen Kurse oder eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte zu absolvieren, es sei denn, gleichwertige Kurse werden bereits im Rahmen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung angeboten.
In der Sonderfach-Grundausbildung können maximal 6 Monate in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) absolviert werden.
Im Rahmen der Sonderfach-Grundausbildung sind 6 Monate im Fachgebiet Allgemeinmedizin und Familienmedizin in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) verpflichtend. Zusätzlich können bis zu 6 Monate in den Sonderfächern Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Augenheilkunde und Optometrie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Radiologie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) durchgeführt werden.
Facharzt Allgemein- und Familienmedizin – Inhalte der Sonderfach-Schwerpunktausbildung
Die gesamte Sonderfach-Schwerpunktausbildung (18 Monate) muss in einer allgemeinmedizinischen Lehr(gruppen)praxis oder einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium stattfinden. Darüber hinaus sind die folgenden Inhalte im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunkweiterbildung verpflichtend:
- Teilnahme an Balint-Gruppen im Umfang von mindestens 30 Stunden (davon maximal 20 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung).
- Tätigkeit in Krankenanstalten zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr oder die Teilnahme an qualitätsgesicherten Kursen im Umfang von mindestens 80 Stunden (davon maximal 40 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung) in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Suchttherapie
- Geriatrie
- Palliativmedizin
- Psychosomatik
- Schmerztherapie
- Notfallmedizin
- Prävention
- Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz, Public Health
- Arbeits- und Umweltmedizin
- Gendermedizin
- Sonografie
Weiterbildung Facharzt Allgemein- und Familienmedizin – Die Facharztprüfung
Die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin kann ab dem 01.06.2026 abgelegt werden. Die notwendigen gesetzlichen und organisatorischen Anpassungen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die Bekanntgabe der Prüfungstermine findet rechtzeitig auf der Website der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH statt.
Ab dem 1. Januar 2025 ist zudem jeder Allgemeinmediziner, der mindestens zwei Jahre in der Primärversorgung gearbeitet hat – davon mindestens sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre – berechtigt, den Facharzt Allgemein- und Familienmedizin zu erwerben.
Jobs als Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin Jobs
Fachärzte für Allgemein- und Familienmedizin sind üblicherweise in Hausarztpraxen tätig. Außerdem besteht die Möglichkeit der Anstellung in einem Krankenhaus, beispielsweise in einer Abteilung für Allgemeinmedizin oder in Notaufnahmen. Weitere Optionen sind die ambulante Versorgung in Gesundheitszentren oder spezialisierten Praxen sowie die Palliativversorgung. Auch in der Forschung oder Lehre an medizinischen Fakultäten oder Forschungsinstituten gibt es berufliche Perspektiven für Fachärzte dieser Fachrichtung.
Direkt zu den Allgemeinmedizin Jobs