
Ein Facharzt für Gerichtsmedizin trägt wesentlich zur Aufklärung von Verbrechen bei. Er unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung unklarer Todesursachen, bei Gewaltverbrechen und Unfällen. Gerichtsmedizinische Gutachten werden vor Gericht als Beweise genutzt. Die Tätigkeit als Gerichtsmediziner geht dementsprechend mit großer Verantwortung einher. Bevor Mediziner als Facharzt für Gerichtsmedizin tätig werden dürfen, müssen sie zunächst eine einschlägige Weiterbildung absolvieren. Hier gibt es Informationen zu Dauer, Gliederung und Inhalten der Facharztausbildung.
Inhaltsverzeichnis
Facharzt für Gerichtsmedizin – Tätigkeiten und Zuständigkeitsgebiet
Gerichtsmediziner arbeiten vorwiegend im Gerichts- und Justizbereich. Wesentlicher Teil ihrer Arbeit ist die Durchführung von Obduktionen und rechtsmedizinischer Untersuchungen. Auf Grundlage ihrer Untersuchungsergebnisse erstellen sie Gutachten, die bei der Aufklärung von Kriminalfällen helfen.
Fachärzte für Gerichtsmedizin werden beispielsweise tätig, wenn ein ungeklärter Todesfall auftritt. Durch eine systematische Leichenschau ermitteln sie die vermeintliche Todesursache. Sie analysieren Körperverletzungen und bestimmen den Todeszeitpunkt. Bei nicht identifizierten Opfern ermitteln sie mit Hilfe von Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen das ungefähre Alter und den Gesundheitszustand der Person. Weiterhin analysieren Gerichtsmediziner von der Polizei zur Verfügung gestellte Tatortspuren, die Hinweise auf die Identität des Täters geben können. Dazu gehören etwa am Tatort gefundene Kleidung, Fasern, Blut- und DNA-Spuren. Gerichtsmediziner obduzieren jedoch nicht nur Leichen, sie untersuchen auch Personen, die durch einen Unfall oder ein Gewaltverbrechen verletzt wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liefern wertvolle Hinweise auf den Tathergang. Die Befunde werden dokumentiert und dienen der Beweisführung bei strafrechtlichen Prozessen. Ihre mündlichen Berichte und schriftlichen Gutachten werden auch herangezogen, wenn Fragen zur Vaterschaft oder zur geistigen Zurechnungsfähigkeit zu klären sind.
Mehr zu den Aufgaben und Karrieremöglichkeiten in der Facharztrichtung Gerichtsmedizin hier:
Gerichtsmedizin – Die Weiterbildung im Überblick
Wer in Österreich als Gerichtsmediziner arbeiten möchte, muss zunächst eine Facharztausbildung absolvieren. Voraussetzung für die Weiterbildung zum Facharzt für Gerichtsmedizin ist ein abgeschlossenes Medizinstudium. Die daran anschließende Facharztausbildung dauert insgesamt mindestens sechs Jahre. Sie verfolgt das Ziel, Mediziner zur selbständigen Ausübung ihrer Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet zu befähigen.
Im Bereich der Gerichtsmedizin liegt der Fokus auf der naturwissenschaftlichen Medizin, Toxikologie, Molekularbiologie und Spurenkunde im Dienste der Gerichtsbarkeit und öffentlichen Sicherheit. Da Gerichtsmediziner häufig in heiklen, strafrechtlich relevanten Situationen tätig werden, benötigen sie neben fachlicher Kompetenz auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Kommunikationstalent. Auch diese Fertigkeiten soll die fachmedizinische Weiterbildung vermitteln.
Mehr zu Facharztausbildung und Facharztrichtungen:
Dauer und Gliederung
Die Facharztausbildung zum Gerichtsmediziner dauert insgesamt mindestens 72 Monate und gliedert sich wie folgt:
- 9 Monate Basisausbildung in einer Krankenanstalt, davon drei Monate in chirurgischen und sechs Monate in konservativen Fachgebieten
- 36 Monate Sonderfach-Grundausbildung
- 27 Monate Sonderfach-Schwerpunktausbildung, aufgeteilt auf sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, aus denen drei Module zu wählen sind
Die Ausbildung folgt einem verbindlichen Ausbildungsplan, der vom Träger der Ausbildungsstätte erstellt und den angehenden Fachärzten vorgelegt wird. Vom Ausbildungsplan darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Als Erfolgsnachweis für abgeschlossene Studienabschnitte dienen Rasterzeugnisse.
Facharztausbildung Gerichtsmedizin – Inhalte der Sonderfach-Grundausbildung
Innerhalb der Sonderfach-Grundausbildung erlangen die angehenden Rechtsmediziner grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich der Gerichtsmedizin. Dazu zählen etwa die Totenbeschau, die Unterscheidung zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesursache, Obduktionstechniken und die biologische Spurensuche. Darüber hinaus erwerben sie Kenntnisse, die jeder Facharzt für seine Berufsausübung benötigt und befassen sich unter anderem mit der medizinischen Dokumentation, einschlägigen Rechtsvorschriften und der Institutionenkunde. Dazu zählen die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen:
- Forensische Thanatologie
- Normale und pathologische Anatomie, Klärung der Todesart
- Identifikation forensischer Anthropologie und Odontologie
- Forensische Traumatologie, Biomechanik und Unfallrekonstruktion
- Forensische Histologie, Immunhistochemie
- Klinische Gerichtsmedizin, forensische Bildgebung
- Forensische Toxikologie
- Forensische Spurenkunde, Spurenmusteranalyse
- Forensische Molekularbiologie
- Forensisch relevante Rechtsnormen aus dem Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Standesrechts sowie der Ausübung des ärztlichen Berufes
- Grundlagen der Dokumentation und Arzthaftung, insbesondere auch der forensisch relevanten Rechtsnormen aus Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Standesrecht
- Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation, insbesondere mit anderen Gesundheitsberufen
- Gesundheitsökonomische Auswirkungen ärztlichen Handelns
- Ethik ärztlichen Handelns
- Obduktionslehre und spezielle Obduktionstechniken; Befunddokumentation und -beurteilung unter Einbeziehung von Befunden aus bildgebenden Untersuchungsverfahren; Probenentnahmen
- Identifikation (Katastrophenmedizin); DVI-Techniken, odontologische Methoden; Probenentnahmen
- Histologische Untersuchungen mit Befunderhebung und -interpretation
- Verkehrsmedizin: Untersuchungen an Leichen und Lebenden, Biomechanik, Verkehrstüchtigkeit, Verkehrstauglichkeit
- Forensische Toxikologie: Beeinträchtigungsuntersuchungen hinsichtlich Alkohol, Medikamente und/oder Suchtmittel, Beurteilung von toxikologischen Untersuchungsergebnissen, Einschätzung der Verkehrstauglichkeit
- Sicherung biologischer Spuren im Zusammenhang mit Tötungsdelikten; praktische Tatortarbeit; Interpretation von Spurenmustern
- Verfassen schriftlicher Gutachten und deren Vertretung vor Gericht
Weitere Fertigkeiten
Zusätzlich werden noch weitere Fähigkeiten in der Sonderfach-Grundausbildung behandelt. Einigen davon sind Richtzahlen zugeordnet, die angeben, wie oft die entsprechende Tätigkeit mindestens innerhalb der Ausbildungszeit durchgeführt werden sollte:
- Beschreibung, Bewertung und Dokumentation von äußerer und innerer Untersuchung von Verstorbenen; Todeszeitschätzung anhand verschiedener Grundlagen
- Ärztliche Gesprächsführung und Beratung von Angehörigen
- Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten: Lokalaugenschein, Tatrekonstruktion, Sicherung biologischer Spuren
- Untersuchung und Befunddokumentation lebender Personen aller Altersgruppen, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen wie: unklare Verletzung, Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtmittel oder Medikamente, Vernachlässigung, Misshandlung, Sexualdelikt, Spurensicherung
- Asservierungstechniken bei Verstorbenen und lebenden Personen: Probeentnahmen für molekularbiologische Untersuchungen, spurenkundliche, toxikologische und histologische Fragestellungen
- Beschreibung, Bewertung und Dokumentation von biologischen Spuren und Spurenträgern; Interpretation von Spurenmustern
- Alkohologie: Berechnungen von Blutalkoholkonzentrationen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ausgehend von Ergebnissen einer Atemalkoholanalyse, Blutalkoholuntersuchung und/oder einer Trinkverantwortung
- Verfassung schriftlicher Gutachten: Obduktion, plötzlicher Tod, Verletzungen und Verletzungsfolgen auch beim Lebenden einschließlich Einschätzung der Schmerzperioden, Entstehungsweisen der Verletzungen, Verhandlungs-, Arbeits- und Haftfähigkeit, ärztliche Fehlhandlungen, mors in tabula, Intoxikation, Spurenkunde, Molekularbiologie
- Obduktion
- Natürlicher Tod (200)
- Traumatischer Tod (100)
- Vergiftungen (20)
- Fachspezifische histologische Untersuchungen (500)
- Lokalaugenschein (10)
- Verletzungsgutachten (50)
- Beeinträchtigungsgutachten (10)
- Sonstige Gutachten (20)
- Fachspezifische Qualitätssicherung und Dokumentation
Weiterbildung Facharzt für Gerichtsmedizin – Inhalt der Sonderfach-Schwerpunktausbildung
Für die Sonderfach-Schwerpunktausbildung wählen angehende Gerichtsmediziner drei Module aus den sechs folgenden und einem wissenschaftlichen Modul, in denen sie ihr Wissen vertiefen möchten. Das wissenschaftliche Modul ist bei allen Facharztausbildungen gleich und dient der Vorbereitung auf eine Tätigkeit in Forschung und Lehre. So werden Kenntnisse und Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten gelehrt. Dazu gehören Wissenschaftstheorie und -ethik, Studiendesign, -durchführung und -präsentation, wissenschaftliche Methodenlehre, statistische Auswertungsverfahren und mehr.
Modul 1: Klinische Gerichtsmedizin
- Anamneseerhebung im Zusammenhang mit unklaren Verletzungsbildern
- Vollständige körperliche Untersuchung
- Interpretation komplexer Verletzungsmuster
- Einsatz und Wertigkeit bildgebender Verfahren im Zusammenhang mit forensischen Fragestellungen
- Radiologische Befunde und Differenzialdiagnosen körperlicher Kindesmisshandlung
- Wundaltersschätzung
- Selbstbeschädigung: charakteristische Befunde, Erkennung, Interpretation
- Interdisziplinäre Befunderhebung und -interpretation
- Gerichtsverwertbare schriftliche Befunddokumentation
- Fotografische Befunddokumentation
Weitere Fertigkeiten
- Vollständige, fallspezifische Anamneseerhebung (30)
- Untersuchung und Befunddokumentation von Säuglingen oder Kleinkindern (5)
- Untersuchung und Dokumentation von Opfern von Sexualdelikten (5)
- Untersuchung und Dokumentation von Opfern häuslicher Gewalt (5)
- Untersuchung unklarer Verletzungsbefunde einschließlich Selbstbeschädigung (5)
- Korrekte Spurenasservierung und -dokumentation (10)
- Ausarbeitung von Gutachten zu Fragen der klinischen Gerichtsmedizin (10)
Modul 2: Forensische Molekularbiologie
- Grundlagen der Molekularbiologie
- Interpretation von Mischspuren, likelihood-Quotient, biostatistische Berechnungen
- Prinzipien der Vaterschaftsfeststellung
- Außergewöhnliche Verwandtschaftsverhältnisse, Defizienzfälle
- Untersuchung von komplexen Spurenträgern und der Probenentnahme
- Auswahl, Anwendung und Interpretation geeigneter Vorproben
- Mikroskopische Voruntersuchungen, insbesondere Spermanachweis
- Biostatistische Interpretation von Sonderfällen
- Beurteilung komplizierter Verwandtschaftsverhältnisse
Weitere Fertigkeiten
- Beschreibung und Dokumentation von makroskopischen Spurenbefunden (20)
- Verfassung schriftlicher Spurengutachten (30)
- Erstellung von vaterschaftsgutachten (10)
Modul 3: Forensische Toxikologie
- Struktur, Wirkungsmechanismus, Wirkungsspektrum, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Applikationswege gängiger toxischer Substanzen
- Toxikodynamik, Toxikogenetik und Pharmakogenetik
- Fremdstoffmetabolismus, Organtoxikologie, Toxizitätsprüfungen, Struktur-Wirkungs-Beziehungen
- Post-mortem-Toxikologie: Wirkungsbedingungen von Giften, Leichenschau- und Obduktionsbefunde bei Vergiftungen, Exhumierung, Thanatochemie
- Pharmakokinetik der wichtigsten berauschenden Mittel, „k.o.-Tropfen“, berauschende Mittel im Straßenverkehr und verkehrsmedizinische Fragestellungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Umgangs mit Suchtmitteln
- Umgang mit Untersuchungsmaterial
- Präanalytik (Probennahme und -lagerung)
- Analytik: Probenaufbereitung, qualitative und quantitative Analysenverfahren inkl. Validierung, Qualitätssicherung, Methodenentwicklung
- Postanalytik und Probenlagerung
Weitere Fertigkeiten
- Gutachten zu Fragen toxischer Beeinträchtigung lebender Personen; forensische Bewertung chemisch-toxikologischer quantitativer Untersuchungsergebnisse (20)
- Gutachtenerstattung im Zusammenhang mit Todesfällen und Obduktion (20)
Modul 4: Forensische Alkohologie
- Eigenschaften und Herstellung von Ethylalkohol
- Pharmakokinetik von Ethylalkohol, Wirkungsmechanismus, Wirkungsspektrum, besondere Rauschformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Applikationswege
- Pharmakologie und Toxikologie von Methanol, höherwertige Alkohole, Begleit- bzw. Aromastoffe
- Alkoholmetabolismus
- Bedeutung des Ethylalkohols im Straßenverkehr, verkehrsmedizinische Fragestellungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Umgangs mit Ethylalkohol
- Nachweis der Alkoholkonsumation, endogener Alkohol
- Bedeutung und Wertigkeit verschiedener Nachweismethoden und alternative Matrices
- Nachweis des chronischen Alkoholkonsums
- Postmortale Veränderungen des Alkoholspiegels
- Beeinträchtigungsuntersuchung
- Probenentnahme, Umgang mit Untersuchungsmaterial
- Präanalytik (Probennahme und -lagerung)
- Analytik: (Probenaufbereitung, qualitative und quantitative Analysenverfahren inkl. Validierung, Qualitätssicherung, Methodenentwicklung)
- Postanalytik und Probenlagerung
- Berechnungen der Blutalkoholkonzentration, ausgehend von verschiedenen Prämissen
Weitere Fertigkeiten
- Begutachtung zur Frage der Alkoholbeeinträchtigung lebender Personen (20)
- Spezielle Begutachtungen zu Fragen der Alkoholbeeinträchtigung lebender Personen (10)
- Gutachtenerstattung im Zusammenhang mit Todesfällen und Obduktion (10)
Modul 5: Verkehrsunfall
- Verkehr und Unfallentwicklung
- Ärztliche Begutachtung der Verkehrstauglichkeit und deren gesetzliche Grundlagen
- Unfallursachen, Risikofaktoren
- Unfallarten, Unfallablauf, biomechanische Grundlagen, Belastungsgrenzen
- Unfallaufnahme, Unfalldaten, Spuren
- Klassifizierung und Bewertung von Verletzungen und Fahrzeugbeschädigungen
- Grundsätze der technischen Unfallrekonstruktion
- Typische Verletzungsmuster in Abhängigkeit von der Unfallart
- Spezielle Obduktionstechniken im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
- Korrekte Befunddokumentation bei Lebenden und Verstorbenen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
- Untersuchungen von Fahrzeugen hinsichtlich biologischer und/oder technischer Spuren
- Untersuchung von Bekleidung mit korrekter Dokumentation und Interpretation
- Korrekte Asservierung von biologischen und/oder technischen Spuren
Weitere Fertigkeiten
- Begutachtung einfacher Unfallereignisse (20)
- Begutachtung komplexer Unfallereignisse (10)
- Einbeziehung von zusätzlichen Gutachten anderer Disziplinen (10)
Modul 6: Forensische Histologie
- Grundlagen und Arten der Mikroskopie, Grundaufbau der Mikroskope
- Konventionelle Färbetechniken
- Immunhistochemische Techniken
- Spezielle Untersuchungsmethoden
- Histologische Veränderungen bei Fäulnis und Autolyse
- Forensische Zytologie
- Histopathologie traumatischer Veränderungen
- Histopathologie im Zusammenhang mit akuten und/oder chronischen Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenintoxikationen
- Vitale Reaktion in der Histologie
- Wundaltersschätzung
- Entnahme histologischer Proben im Rahmen von Obduktionen
- Zuschneiden histologischer Proben, Spezialpräparationen
- Interpretation histologischer Befunde und Diagnosen
- Erkennen forensisch relevanter histologischer Befunde
Weitere Fertigkeiten
- Forensisch-histologische Befundung bei natürlichen Todesfällen (20)
- Forensisch-histologische Befundung bei unnatürlichen Todesfällen (10)
- Spezialfälle wie Histochemie, Zytologie, Elektronenmikroskopie, Pädopathologie (5)
Wissenschaftliches Modul
Das wissenschaftliche Modul ist bei allen Facharztausbildungen gleich und dient der Vorbereitung auf eine Tätigkeit in Forschung und Lehre. So werden Kenntnisse und Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten gelehrt. Dazu gehören Wissenschaftstheorie und -ethik, Studiendesign, -durchführung und -präsentation, wissenschaftliche Methodenlehre, statistische Auswertungsverfahren usw..
Facharztprüfung Gerichtsmedizin
Die Facharztausbildung im Sonderfach Gerichtsmedizin schließt mit einer mündlich strukturierten Prüfung ab. Mündlich strukturiert bedeutet, dass sowohl die Fragen als auch die erwarteten Antworten im Vorhinein festgelegt werden. Dadurch soll eine objektive Beurteilung der Kandidaten möglich werden.
Im mündlichen Prüfungsteil beurteilen die Kandidaten acht Fallvignetten nach einer vorgegebenen praktischen Aufgabenstellung. Die Prüfung beinhaltet zudem einen schriftlichen Teil, der aus der Begutachtung einer häufig in der Gerichtsmedizin vorkommenden Fragestellung besteht. Zur Vorbereitung stehen vor Beginn der Prüfung 30 Minuten zur Verfügung. Für jeden Kandidaten dauert die Prüfung maximal vier Stunden. Um zu bestehen, müssen mindestens 75 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Das Ergebnis wird den Kandidaten als “bestanden” oder “nicht bestanden” möglichst direkt nach der Prüfung mündlich mitgeteilt und innerhalb von acht Wochen schriftlich versandt
Facharzt für Gerichtsmedizin – Gehalt
Wie viel ein Gerichtsmediziner verdient, hängt in erster Linie davon ab, wo genau er seiner Arbeit nachgeht. Die durchschnittlichen Einstiegsgehälter für Fachärzte im Spital oder einer Universitätsklinik liegen zwischen 2.730 und 4.840 Euro brutto im Monat. Ein einheitlicher Kollektivvertrag gilt lediglich für Ordensspitäler, an öffentlichen Krankenhäusern richtet sich das Gehalt nach der Region. An Universitätskliniken fällt die Vergütung in der Regel etwas höher aus. Zum Grundgehalt hinzu kommen Sonderzulagen, die den Verdienst um bis zu zehn Prozent steigern können.
Für die Tätigkeit als Sachverständiger bei Gerichtsprozessen werden Rechtsmediziner entsprechend des Gebührenanspruchsgesetzes bezahlt. Für die Anwesenheit bei einer Verhandlung gibt es einen Stundensatz von 30 Euro, für eine Obduktion zwischen 93,50 und 187,20 Euro. Mehr zum Arzt-Lohn hier:
Jobs als Gerichtsmediziner
Fachärzte für Gerichtsmedizin arbeiten vorwiegend in den gerichtsmedizinischen Abteilungen von Justizanstalten sowie Landes- und Bundeskriminalämtern. Darüber hinaus werden sie an rechtsmedizinischen Instituten tätig oder sind in Krankenhäusern und Universitätskliniken beschäftigt. Weiterhin können sie im Bereich der Forschung und Lehre tätig werden, wo sie zum Beispiel an der Entwicklung von forensischen Analysemethoden mitwirken oder den medizinischen Nachwuchs ausbilden.
praktischArzt ist die große Jobbörse für Ärzte in Österreich. In der Stellensuche sind täglich zahlreiche Stellenangebote in allen Facharztrichtungen für Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt und Chefarzt gelistet.
Direkt zu denGerichtsmedizin Jobs