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praktischArzt Arzt & Karriere Facharztausbildung: Weiterbildung Gerichtsmedizin

Facharztausbildung: Weiterbildung Gerichtsmedizin

Facharztausbildung Gerichtsmedizin
Zuletzt aktualisiert: 25.10.2021
Themen: Facharztweiterbildung
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Ein Facharzt für Gerichtsmedizin trägt wesentlich zur Aufklärung von Verbrechen bei. Er unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung unklarer Todesursachen, bei Gewaltverbrechen und Unfällen. Gerichtsmedizinische Gutachten werden vor Gericht als Beweise genutzt. Die Tätigkeit als Gerichtsmediziner geht dementsprechend mit großer Verantwortung einher. Bevor Mediziner als Facharzt für Gerichtsmedizin tätig werden dürfen, müssen sie zunächst eine einschlägige Weiterbildung absolvieren. Hier gibt es Informationen zu Dauer, Gliederung und Inhalten der Facharztausbildung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Tätigkeiten und Zuständigkeitsgebiet
  2. Facharztausbildung
  3. Facharztprüfung
  4. Gehalt
  5. Jobs als Gerichtsmediziner

Facharzt für Gerichtsmedizin – Tätigkeiten und Zuständigkeitsgebiet

Gerichtsmediziner arbeiten vorwiegend im Gerichts- und Justizbereich. Wesentlicher Teil ihrer Arbeit ist die Durchführung von Obduktionen und rechtsmedizinischer Untersuchungen. Auf Grundlage ihrer Untersuchungsergebnisse erstellen sie Gutachten, die bei der Aufklärung von Kriminalfällen helfen.

Fachärzte für Gerichtsmedizin werden beispielsweise tätig, wenn ein ungeklärter Todesfall auftritt. Durch eine systematische Leichenschau ermitteln sie die vermeintliche Todesursache. Im Laufe der Obduktionen führen sie unter anderem toxikologische Analysen durch und untersuchen Blut-, Speichel-, Haar- und Gewebeproben der Verstorben auf Auffälligkeiten. Sie analysieren Körperverletzungen und bestimmen den Todeszeitpunkt. Bei nicht identifizierten Opfern ermitteln sie mit Hilfe von Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen das ungefähre Alter und den Gesundheitszustand der Person. Weiterhin analysieren Gerichtsmediziner von der Polizei zur Verfügung gestellte Tatortspuren, die Hinweise auf die Identität des Täters geben können. Dazu gehören etwa am Tatort gefundene Kleidung, Fasern, Blut- und DNA-Spuren.

Gerichtsmediziner obduzieren jedoch nicht nur Leichen, sie untersuchen auch Personen, die durch einen Unfall oder ein Gewaltverbrechen verletzt wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liefern wertvolle Hinweise auf den Tathergang. Die Befunde werden dokumentiert und dienen der Beweisführung bei strafrechtlichen Prozessen. Vor Gericht treten Rechtsmediziner als Sachverständige auf. Ihre mündlichen Berichte und schriftlichen Gutachten werden auch herangezogen, wenn Fragen zur Vaterschaft oder zur geistigen Zurechnungsfähigkeit zu klären sind.

Gerichtsmedizin – Die Weiterbildung im Überblick

Wer in Österreich als Gerichtsmediziner arbeiten möchte, muss zunächst eine Facharztausbildung absolvieren. Voraussetzung für die Weiterbildung zum Facharzt für Gerichtsmedizin ist ein abgeschlossenes Medizinstudium. Die daran anschließende Facharztausbildung dauert insgesamt mindestens sechs Jahre. Innerhalb dieser Zeit erwerben die angehenden Gerichtsmediziner alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie zur Ausübung ihres Berufs benötigen.

Ziele

Die Facharztausbildung verfolgt das Ziel, Mediziner zur selbständigen Ausübung ihrer Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet zu befähigen. Im Bereich der Gerichtsmedizin liegt der Fokus auf der naturwissenschaftlichen Medizin, Toxikologie, Molekularbiologie und Spurenkunde im Dienste der Gerichtsbarkeit und öffentlichen Sicherheit. Da Gerichtsmediziner häufig in heiklen, strafrechtlich relevanten Situationen tätig werden, benötigen sie neben fachlicher Kompetenz auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Kommunikationstalent. Auch diese Fertigkeiten soll die fachmedizinische Weiterbildung vermitteln.

Dauer und Gliederung

Die Facharztausbildung zum Gerichtsmediziner dauert insgesamt mindestens 72 Monate und gliedert sich wie folgt:

  • 9 Monate Basisausbildung in einer Krankenanstalt, davon drei Monate in chirurgischen und sechs Monate in konservativen Fachgebieten
  • 36 Monate Sonderfach-Grundausbildung
  • 27 Monate Sonderfach-Schwerpunktausbildung, aufgeteilt auf sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, aus denen drei Module zu wählen sind

Die Ausbildung folgt einem verbindlichen Ausbildungsplan, der vom Träger der Ausbildungsstätte erstellt und den angehenden Fachärzten vorgelegt wird. Vom Ausbildungsplan darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Als Erfolgsnachweis für abgeschlossene Studienabschnitte dienen Rasterzeugnisse.

Inhalte

Innerhalb der Sonderfach-Grundausbildung erlangen die angehenden Rechtsmediziner grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich der Gerichtsmedizin. Dazu zählen etwa die Totenbeschau, die Unterscheidung zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesursache, Obduktionstechniken und die biologische Spurensuche. Darüber hinaus erwerben sie Kenntnisse, die jeder Facharzt für seine Berufsausübung benötigt und befassen sich unter anderem mit der medizinischen Dokumentation, einschlägigen Rechtsvorschriften und der Institutionenkunde.

Sonderfach-Grundausbildung

  • Forensische Thanatologie
  • Normale und pathologische Anatomie, Klärung der Todesart
  • Identifikation forensischer Anthropologie und Odontologie
  • Forensische Traumatologie, Biomechanik und Unfallrekonstruktion
  • Forensische Histologie, Immunhistochemie
  • Klinische Gerichtsmedizin, forensische Bildgebung
  • Forensische Toxikologie
  • Forensische Spurenkunde, Spurenmusteranalyse
  • Forensische Molekularbiologie
  • Forensisch relevante Rechtsnormen aus dem Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Standesrechts sowie der Ausübung des ärztlichen Berufes
  • Grundlagen der Dokumentation und Arzthaftung, insbesondere auch der forensisch relevanten Rechtsnormen aus Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Standesrecht
  • Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation, insbesondere mit anderen Gesundheitsberufen
  • Gesundheitsökonomische Auswirkungen ärztlichen Handelns
  • Ethik ärztlichen Handelns
  • Obduktionslehre und spezielle Obduktionstechniken; Befunddokumentation und -beurteilung unter Einbeziehung von Befunden aus bildgebenden Untersuchungsverfahren; Probenentnahmen
  • Identifikation (Katastrophenmedizin); DVI-Techniken, odontologische Methoden; Probenentnahmen
  • Histologische Untersuchungen mit Befunderhebung und -interpretation
  • Verkehrsmedizin: Untersuchungen an Leichen und Lebenden, Biomechanik, Verkehrstüchtigkeit, Verkehrstauglichkeit
  • Forensische Toxikologie: Beeinträchtigungsuntersuchungen hinsichtlich Alkohol, Medikamente und/oder Suchtmittel, Beurteilung von toxikologischen Untersuchungsergebnissen, Einschätzung der Verkehrstauglichkeit
  • Sicherung biologischer Spuren im Zusammenhang mit Tötungsdelikten; praktische Tatortarbeit; Interpretation von Spurenmustern
  • Verfassen schriftlicher Gutachten und deren Vertretung vor Gericht

Sonderfach-Schwerpunktausbildung

Für die Sonderfach-Schwerpunktausbildung wählen angehende Gerichtsmediziner drei von sieben Modulen aus, in denen sie ihr Wissen vertiefen möchten.

Modul 1: Klinische Gerichtsmedizin

  • Anamneseerhebung im Zusammenhang mit unklaren Verletzungsbildern
  • Vollständige körperliche Untersuchung
  • Interpretation komplexer Verletzungsmuster
  • Einsatz und Wertigkeit bildgebender Verfahren im Zusammenhang mit forensischen Fragestellungen
  • Radiologische Befunde und Differenzialdiagnosen körperlicher Kindesmisshandlung
  • Wundaltersschätzung
  • Selbstbeschädigung: charakteristische Befunde, Erkennung, Interpretation
  • Interdisziplinäre Befunderhebung und -interpretation
  • Gerichtsverwertbare schriftliche Befunddokumentation
  • Fotografische Befunddokumentation

Modul 2: Forensische Molekularbiologie

  • Grundlagen der Molekularbiologie
  • Interpretation von Mischspuren, likelihood-Quotient, biostatistische Berechnungen
  • Prinzipien der Vaterschaftsfeststellung
  • Außergewöhnliche Verwandtschaftsverhältnisse, Defizienzfälle
  • Untersuchung von komplexen Spurenträgern und der Probenentnahme
  • Auswahl, Anwendung und Interpretation geeigneter Vorproben
  • Mikroskopische Voruntersuchungen, insbesondere Spermanachweis
  • Biostatistische Interpretation von Sonderfällen
  • Beurteilung komplizierter Verwandtschaftsverhältnisse

Modul 3: Forensische Toxikologie

  • Struktur, Wirkungsmechanismus, Wirkungsspektrum, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Applikationswege gängiger toxischer Substanzen
  • Toxikodynamik, Toxikogenetik und Pharmakogenetik
  • Fremdstoffmetabolismus, Organtoxikologie, Toxizitätsprüfungen, Struktur-Wirkungs-Beziehungen
  • Post-mortem-Toxikologie: Wirkungsbedingungen von Giften, Leichenschau- und Obduktionsbefunde bei Vergiftungen, Exhumierung, Thanatochemie
  • Pharmakokinetik der wichtigsten berauschenden Mittel, „k.o.-Tropfen“, berauschende Mittel im Straßenverkehr und verkehrsmedizinische Fragestellungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Umgangs mit Suchtmitteln
  • Umgang mit Untersuchungsmaterial
  • Präanalytik (Probennahme und -lagerung)
  • Analytik: Probenaufbereitung, qualitative und quantitative Analysenverfahren inkl. Validierung, Qualitätssicherung, Methodenentwicklung
  • Postanalytik und Probenlagerung

Modul 4: Forensische Alkohologie

  • Eigenschaften und Herstellung von Ethylalkohol
  • Pharmakokinetik von Ethylalkohol, Wirkungsmechanismus, Wirkungsspektrum, besondere Rauschformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Applikationswege
  • Pharmakologie und Toxikologie von Methanol, höherwertige Alkohole, Begleit- bzw. Aromastoffe
  • Alkoholmetabolismus
  • Bedeutung des Ethylalkohols im Straßenverkehr, verkehrsmedizinische Fragestellungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Umgangs mit Ethylalkohol
  • Nachweis der Alkoholkonsumation, endogener Alkohol
  • Bedeutung und Wertigkeit verschiedener Nachweismethoden und alternative Matrices
  • Nachweis des chronischen Alkoholkonsums
  • Postmortale Veränderungen des Alkoholspiegels
  • Beeinträchtigungsuntersuchung
  • Probenentnahme, Umgang mit Untersuchungsmaterial
  • Präanalytik (Probennahme und -lagerung)
  • Analytik: (Probenaufbereitung, qualitative und quantitative Analysenverfahren inkl. Validierung, Qualitätssicherung, Methodenentwicklung)
  • Postanalytik und Probenlagerung
  • Berechnungen der Blutalkoholkonzentration, ausgehend von verschiedenen Prämissen

Modul 5: Verkehrsunfall

  • Verkehr und Unfallentwicklung
  • Ärztliche Begutachtung der Verkehrstauglichkeit und deren gesetzliche Grundlagen
  • Unfallursachen, Risikofaktoren
  • Unfallarten, Unfallablauf, biomechanische Grundlagen, Belastungsgrenzen
  • Unfallaufnahme, Unfalldaten, Spuren
  • Klassifizierung und Bewertung von Verletzungen und Fahrzeugbeschädigungen
  • Grundsätze der technischen Unfallrekonstruktion
  • Typische Verletzungsmuster in Abhängigkeit von der Unfallart
  • Spezielle Obduktionstechniken im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
  • Korrekte Befunddokumentation bei Lebenden und Verstorbenen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
  • Untersuchungen von Fahrzeugen hinsichtlich biologischer und/oder technischer Spuren
  • Untersuchung von Bekleidung mit korrekter Dokumentation und Interpretation
  • Korrekte Asservierung von biologischen und/oder technischen Spuren

Modul 6: Forensische Histologie

  • Grundlagen und Arten der Mikroskopie, Grundaufbau der Mikroskope
  • Konventionelle Färbetechniken
  • Immunhistochemische Techniken
  • Spezielle Untersuchungsmethoden
  • Histologische Veränderungen bei Fäulnis und Autolyse
  • Forensische Zytologie
  • Histopathologie traumatischer Veränderungen
  • Histopathologie im Zusammenhang mit akuten und/oder chronischen Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenintoxikationen
  • Vitale Reaktion in der Histologie
  • Wundaltersschätzung
  • Entnahme histologischer Proben im Rahmen von Obduktionen
  • Zuschneiden histologischer Proben, Spezialpräparationen
  • Interpretation histologischer Befunde und Diagnosen
  • Erkennen forensisch relevanter histologischer Befunde

Wissenschaftliches Modul

Das wissenschaftliche Modul ist bei allen Facharztausbildungen gleich und dient der Vorbereitung auf eine Tätigkeit in Forschung und Lehre. So werden Kenntnisse und Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten gelehrt. Dazu gehören Wissenschaftstheorie und -ethik, Studiendesign, -durchführung und -präsentation, wissenschaftliche Methodenlehre, statistische Auswertungsverfahren usw..

Facharztprüfung Gerichtsmedizin

Die Facharztausbildung im Sonderfach Gerichtsmedizin schließt mit einer mündlich strukturierten Prüfung ab. Mündlich strukturiert bedeutet, dass sowohl die Fragen als auch die erwarteten Antworten im Vorhinein festgelegt werden. Dadurch soll eine objektive Beurteilung der Kandidaten möglich werden.

Im mündlichen Prüfungsteil beurteilen die Kandidaten acht Fallvignetten nach einer vorgegebenen praktischen Aufgabenstellung. Die Prüfung beinhaltet zudem einen schriftlichen Teil, der aus der Begutachtung einer häufig in der Gerichtsmedizin vorkommenden Fragestellung besteht. Für jeden Kandidaten dauert die Prüfung maximal vier Stunden. Um zu bestehen, müssen mindestens 75 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Das Ergebnis wird den Kandidaten als “bestanden” oder “nicht bestanden” mitgeteilt.

Facharzt für Gerichtsmedizin – Gehalt

Wie viel ein Gerichtsmediziner verdient, hängt in erster Linie davon ab, wo genau er seiner Arbeit nachgeht. Die durchschnittlichen Einstiegsgehälter für Fachärzte im Spital oder einer Universitätsklinik liegen zwischen 2.730 und 4.840 Euro brutto im Monat. Ein einheitlicher Kollektivvertrag gilt lediglich für Ordensspitäler, an öffentlichen Krankenhäusern richtet sich das Gehalt nach der Region. An Universitätskliniken fällt die Vergütung in der Regel etwas höher aus. Zum Grundgehalt hinzu kommen Sonderzulagen, die den Verdienst um bis zu zehn Prozent steigern können.

Für die Tätigkeit als Sachverständiger bei Gerichtsprozessen werden Rechtsmediziner entsprechend des Gebührenanspruchsgesetzes bezahlt. Für die Anwesenheit bei einer Verhandlung gibt es einen Stundensatz von 30 Euro, für eine Obduktion zwischen 93,50 und 187,20 Euro.

Jobs als Gerichtsmediziner

Fachärzte für Gerichtsmedizin arbeiten vorwiegend in den gerichtsmedizinischen Abteilungen von Justizanstalten sowie Landes- und Bundeskriminalämtern. Darüber hinaus werden sie an rechtsmedizinischen Instituten tätig oder sind in Krankenhäusern und Universitätskliniken beschäftigt. Weiterhin können sie im Bereich der Forschung und Lehre tätig werden, wo sie zum Beispiel an der Entwicklung von forensischen Analysemethoden mitwirken oder den medizinischen Nachwuchs ausbilden.

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